Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen in der Europäischen Union
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Im Rahmen des europäischen Verfassungsprozesses und der deutschen Föderalismusdiskussion wird die Rolle der deutschen Länder und allgemein der Regionen in der EU vielfältig thematisiert. Hintergrund dieser Debatte ist die Tatsache, dass die EU im Laufe der Zeit immer weiter in Politikbereiche vorgedrungen ist, die in einigen Mitgliedstaaten in die Zuständigkeit der Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen fallen. Den Regionen sind im Gegenzug von den nationalen Gesetzgebern unterschiedlich weitreichende Rechte zur Mitwirkung an der EU-Gesetzgebung übertragen worden. Die Mitwirkungsrechte der deutschen Länder sind historisch gewachsen und nicht immer kohärent. Auf Grundlage einer Analyse der Rechtslage in Österreich und Belgien lassen sich Folgerungen für die Interpretation und Optimierung der Mitwirkungsrechte der deutschen Länder nach Art. 23 GG gewinnen. Die Analyse folgt einem strengen rechtsvergleichenden Ansatz. Sie profitiert von den umfangreichen praktischen Erfahrungen des Autors. Die gewonnenen Erkenntnisse sind nicht nur für Europa- und Verfassungsrechtler sowie Politikwissenschaftler sondern auch für europapolitische Praktiker interessant.