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Zwangssterilisation und Ärzteschaft
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1933 schuf die NS-Regierung mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ die Grundlage für ihre Politik der Eugenik. Die Durchführung dieses Gesetzes stellte die Ärzte, die einerseits nationalsozialistisch organisiert, zugleich aber dem Ethos ihres Berufs verpflichtet waren, vor eine Gewissensentscheidung. Astrid Ley zeigt hier erstmals umfassend, wie sich Ärzte im Spannungsfeld von eugenischer Ideologie und traditioneller Berufsethik verhielten und in welchem Umfang sie an der NS-Selektionspolitik beteiligt waren.
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2004, mäkká
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