Die ungewollte einfache Gesellschaft
Autori
Viac o knihe
Die einfache Gesellschaft ist die Grundform der Gesellschaften des schweizerischen Zivilrechts. Sie nimmt eine zentrale Stellung in unserer Rechtsordnung ein, weshalb eine klare Abgrenzung zu den übrigen möglichen Gesellschaftsformen einerseits, aber auch zu den übrigen vertraglichen Vereinbarungen andererseits notwendig ist. Viele Rechtsanwender empfinden die einfache Gesellschaft als eine gefährliche Rechtsform. Generell besteht sie praktisch nur aus dispositivem Recht, was den Eindruck unterstützt, es fehle an Kontrollmöglichkeiten. Wie ein Damoklesschwert hängt so dann die unbeschränkte solidarische Haftung über beziehungsweise in den Köpfen vieler Rechtsanwender. Ziel dieser Arbeit ist es, einerseits die Fälle der ungewollten einfachen Gesellschaft darzulegen und andererseits sie von den anderen Rechtsverhältnissen, seien dies Austauschverträge oder andere Gesellschaftsformen, abzugrenzen. Schliesslich wird die rechtliche Behandlung der verschiedenen ungewollten einfachen Gesellschaften diskutiert und nach einem gemeinsamen Ansatz gesucht.