SGB IX - Kommentar zum Recht schwerbehinderter Menschen und Erläuterungen zum AGG und BGG
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Viac o knihe
Vorteile - Komplette Darstellung des SGB IX - Mit allen untergesetzlichen Regelungen Zum Werk Das SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen hat eine überaus große arbeitsmarkt- und sozialpolitische Bedeutung erlangt. Für die dauerhafte Eingliederung der behinderten Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft, ist dieses Gesetz eine wesentliche Grundlage. Zur Neuauflage Das Werk kommentiert das SGB IX mit umfassendem Einbezug seiner untergesetzlichen Regelungen (Rechtsverordnungen, Gemeinsame Empfehlungen, Regelungen der Sozialversicherungen zu seiner Durchführung, Richtlinien und Verordnungen der Länder zur Durchführung des Teil 2). Erläutert werden auch einschlägige Normen der Rehabilitationsträger aus dem jeweils eigenen Leistungsrecht (insbesondere aus SGB II, III, V, VI, VII, VIII, XII). Die beiden anderen für die Förderung der Teilhabe besonders wichtigen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Gesetze - das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soweit behindertenrechtlich relevant sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem entsprechenden Verordnungsrecht und den Landesbehindertengleichstellungsgesetzen - werden in gesonderten Teilen des Buches mitkommentiert. Das Werk umfasst also die volle Breite des aktuellen Behindertenrechts - SGB-BGG-AGG. Autoren Dr. Harry Fuchs (Abteilungsdirektor a. D.), Stephan Hirsch (Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen) sowie Dr. Hans-Günther Ritz (Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg) arbeiten seit Jahren im Bereich Behinderter Menschen und Werkstätten und zeichnen sich als Experten auf diesem Gebiet aus. Als weitere Autoren sind beteiligt: Dr. Peter Gitschmann, Hamburg; RA Dr. Friedrich-Wilhelm Dopatka, Bremen; Ass. jur., LLM (Maastrich) Friederike Dopatka, Karlsruhe; Michael Welsch, Dresden; Marcus Schian, Frankfurt; Heiner Verhorst, Münster; Carolin Huber, Münster Zielgruppe Für die Anwaltschaft und Gerichte, betriebliche Personalabteilungen und betriebliche Interessenvertretungen, Verbände, Sozialleistungsträger und Einrichtungen.