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Die Entgeltregulierung im Telekommunikationsgesetz

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Seit dem 1. Januar 1998 ist der Telekommunikationsmarkt in Deutschland liberalisiert. Die früheren Monopole der Deutschen Telekom AG sind durch das Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) aufgehoben worden. Damit herrscht auf einem der wesentlichen Zukunftsmärkte Wettbewerbsfreiheit. Trotz der Liberalisierung stellen sich für die nächsten Jahre jedoch erhebliche Regulierungsprobleme. Der freie Wettbewerb kann nicht dadurch sichergestellt werden, daß staatliche Restriktionen völlig abgebaut werden. Vielmehr ist es erforderlich, daß der Staat wettbewerbsgestaltend und wettbewerbsregulierend tätig wird. Die entsprechenden Regelungen enthält das Telekommunikationsgesetz. Von herausgehobener praktischer und juristischer Bedeutung sind insoweit die Bestimmungen des dritten Teils des TKG über die Entgeltregulierung (§§ 23-31 TKG). Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat seit 1998 eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die ihre Rechtsgrundlage in den genannten Bestimmungen finden. Aufgrund der enormen wirtschaftlichen Bedeutung der Anordnungen waren Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Was bisher fehlt, ist eine systematische und dogmatische Untersuchung der Befugnisse der Regulierungsbehörde. Diese Lücke soll durch die vorliegende Arbeit geschlossen werden. Die Autorin analysiert nach allgemeinen Ausführungen zur Entstehungsgeschichte und Regulierungskonzeption des TKG zunächst eingehend das Widerspruchsverfahren bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 23 TKG. Dabei werden neben dem Wesen des Widerspruchsverfahrens und seiner Wirkung vor allem die verfassungs- und europarechtlichen Probleme diskutiert, die sich aus der dynamischen Verweisung auf gemeinschaftsrechtliche Richtlinien und Empfehlungen zur Festlegung eines Prüfungsmaßstabes in § 23 TKG ergeben. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung der eigentlichen Entgeltregulierung nach §§ 24 ff. TKG. Die §§ 24 ff. TKG werden im Hinblick auf Anwendungsbereich, Prüfungsmaßstab und die verschiedenen Regulierungsverfahren umfassend beleuchtet. Der privatrechtsgestaltende Verwaltungsakt wird hierbei als wesentliches Instrument der Entgeltregulierung herausgearbeitet. Aufgrund der Verknüpfung der zivilrechtlichen mit der öffentlich-rechtlichen Ebene durch die privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakte der Entgeltregulierung ergibt sich eine Reihe interessanter Fragestellungen im Hinblick auf deren Wirkung und verwaltungsrechtliche Behandlung, an die sich Überlegungen zum Rechtsschutz anschließen.

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2001

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