Oberlandesgerichtliche Kontrolle langer Untersuchungshaft
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Viac o knihe
Das Thema lang andauernder Untersuchungshaft und ihrer Begrenzung ist so aktuell wie alt - fast so alt wie die Untersuchungshaft selbst. Um die letzte Jahrhundertwende wurde heftig beklagt, daß die Untersuchungshaft zu lange dauere, nämlich länger als 3 Monate bei - sage und schreibe - 6 % der Fälle. Diese Verhältnisse erscheinen uns heute geradezu idyllisch; haben wir doch bundesweit derzeit etwa 7.000 Fälle, bei denen die Haftdauer von 6 Monaten überschritten wird, das sind rund 20 % aller Verhafteten. Angesichts dieser Zahlen ist zu fragen: Versagt hier die vom Gesetzgeber intendierte Präventivwirkung der oberlandesgerichtlichen Kontrolle nach § 121 StPO? Umgekehrt stellt sich die Frage: Warum hebt das Oberlandesgericht nur zu einem sehr kleinen Teil dieser Fälle die Haft auf und ordnet zumeist die Fortdauer der Haft an? Ist es mit der Arbeit der Staatsanwaltschaften und der Gerichte zufrieden? Beurteilt es die große Mehrzahl der Fälle als besonders kompliziert? Und wie läßt sich dem besonderen Beschleunigungsgebot Rechnung tragen, wenn Große Strafkammern heutzutage fast nur noch Haftsachen zu behandeln haben? Ausgehend von diesen gegenwärtig drückenden Problemen und aktuellen Fragestellungen wird in vorliegendem Band versucht, in systematischer Weise die Problemfelder zu bezeichnen, die Schwierigkeiten in der Praxis zu untersuchen und gleichzeitig Lösungsansätze für eine Verfahrensbeschleunigung und Haftverkürzung aufzuzeigen. Die Beiträge behandeln folgende Themen: Recht und Wirklichkeit der Kontrolle langer Untersuchungshaft Erfahrungsberichte aus der oberlandesgerichtlichen Praxis Ursachen für Verfahrensverzögerungen Vermeidung von Haftbefehlsaufhebungen Praktische Bedeutung der Haftkontrolle nach §§ 121 ff. StPO Analyse der veröffentlichten Rechtsprechung zur oberlandesgerichtlichen Kontrolle langer Untersuchungshaft nach §§ 121 ff. StPO Richtlinien der Staatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Haftsachen