Betriebliche Mitbestimmung in der Weimarer Republik
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Viac o knihe
Die ungelöst und häufig unreguliert verlaufenden sozialen Konflikte in den Betrieben zählten zu den die Weimarer Republik belastenden Probleme. Das Betriebsrätegesetz von 1920 war freilich trotz aller Auseinandersetzungen im Vorfeld seiner Verabschiedung weitgehend unumstritten. Wenn es trotzdem in den zwanziger Jahren zu keiner zufriedenstellenden Regulierung der betrieblichen Konflikte kam, so lag dies vor allem an der kommunikativen Praxis in den Betrieben, die einerseits Produktionstechnik und Unternehmerorganisation reflektierte, andererseits der Lern- und Anpassungsbereitschaft an die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen seit 1916 entsprach. Vor diesem Hintergrund gelang es in den Farbwerken Leverkusen wegen der vergleichsweise großen Flexibilität der Organisation und des „Opportunismus“ der Unternehmerspitze zumindest Ansätze erfolgreicher Mitbestimmung zu entwickeln, während im Ruhrbergbau die Starrheit der Organisation und das gegenseitge Mißtrauen die Mitbestimmung im Keim erstickten. Die betriebliche Mitbestimmung in der Weimarer Republik litt insofern nicht an unzureichenden Gesetzen sondern an der Lernunfähigkeit der betrieblichen Akteure. Aus der Presse: „Die quellengesättigte Studie Plumpes bietet in der Breite und Intenstät ihrer Darstellung einen Schlüssel zur inneren Geschichte der Weimarer Republik und wichtige Hinweise auf die Praxis der nationalsozialistischen `Machtergreifung´ in den Betrieben.“ (Vierteljahreszeitschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 1/2000)