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Vom spätmittelalterlichen Gebietsherzogtum zum frühzeitlichen [frühneuzeitlichen] "Territorialstaat"

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Die Geschichte der askanischen Herzöge von Sachsen beginnt 1180, nachdem der Welfe Heinrich der Löwe als Herzog von Sachsen abgesetzt worden war. Ihre sehr weit gefassten, häufig nicht unberechtigten und noch im 17. Jahrhundert vorgebrachten Herrschaftsansprüche in Sachsen konnten die askanischen Herzöge jedoch nur bruchstückhaft durchsetzen. Im konkurrierenden Prozess der Ausbildung von Landesherrschaften gehörten die askanischen Herzöge fast immer zu den Verlierern - und wie so häufig fand die Geschichte von Verlierern kein Interesse in der Forschung. Diese Lücke versucht der Autor zu schließen. Verhängnisvoll für die Geschichte des askanischen Herzogtums Sachsen waren die Landesteilungen, vor allem die von 1295/6. Fortan existierten zwei askanische Herzogtümer, Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg, deren Verhältnis recht konfliktträchtig war. Das lag vor allem am Streit um die Kurwürde, d. h. um das Recht, den deutschen König zu wählen, das von beiden Herzogslinien beansprucht wurde. Kaiser Karl IV. entschied diesen Streit schließlich zugunsten Sachsen- Wittenberg. Die Jahre 1420 bis 1422 markieren einen weiteren tiefen Einschnitt in der Geschichte der askanischen Herzogtümer. Die Herzöge von Sachsen-Lauenburg verloren nach einer Fehde einen Teil ihres Herrschaftsbereiches an die mächtigen Hansestädte Hamburg und Lübeck, das zuvor bereits bedeutende Pfandschaften im Herzogtum Sachsen-Lauenburg erworben hatte; Die Herzöge vonSachsen-Wittenberg starben 1422 aus. Trotz gültiger Erbverträge wurden sie nicht von den Sachsen-Lauenburgern, sondern von den Markgrafen von Meißen aus dem Hause Wettin beerbt. Die Geschichte des askanischen Herzogtums Sachsen-Lauenburg von 1420 bis 1543 wird vor allem unter dem Aspekt der allmählichen Ausbildung der landständischen Verfassung betrachtet. Auch damit kann eine Forschungslücke geschlossen werden, da bisher lediglich die Phase der vollen Ausgestaltung der landständischen Verfassung von 1543-1689 untersucht worden ist. Zwar urkundete der lauenburgische Adel erstmals 1423 als Gesamtheit, doch bildete er bis 1543 noch keinen handlungsfähigen sozialen Körper. Auch der fürstliche Rat, belegt seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert, fand erst im 16. Jahrhundert feste Formen. Ansätze moderner Staatsbildung sind im Herzogtum Sachsen-Lauenburg bis 1543 kaum auszumachen. Eingerahmt wird die Darstellung des askanischen Herzogtumes Sachsen von theoretischen Ausführungen zur Entstehung der Landesherrschaft, wobei das askanische Herzogtum gleichsam als empirische Basis theoretischer Reflexion dient.

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ISBN
9783860642870
Vydavateľstvo
Kovač

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Variant knihy

1995

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