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Ist der freie oder angestellte Urheber zum Verzicht auf sein Namens- und sein Urheberpersönlichkeitsrecht berechtigt? Sind Ghostwriterverträge, ist der vertragliche Verzicht auf das Nennungsrecht bei Presse, Film und Fernsehen rechtswirksam? Diese Arbeit untersucht das faktische und rechtliche Spannungsverhältnis zwischen dem prinzipiellen gesetzlichen Verzichtsverbot einerseits und den praktischen Bedürfnissen und der Vertragspraxis andererseits, auch in Bezug auf einzelne urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse: Veröffentlichungsrecht, Rückruf, Änderungs- und Entstellungsverbot, Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Die gesetzliche und die vertragliche Rechtslage wird unter Berücksichtigung der Gebräuche der Branchen differenziert dargestellt. Die Lösungen der Konflikte orientieren sich am Prinzip eines angemessenen Interessenausgleichs.
Nákup knihy
Die Unverzichtbarkeit des Urheberpersönlichkeitsrechts, Ralph Osenberg
- Jazyk
- Rok vydania
- 1985
Doručenie
Platobné metódy
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- Titul
- Die Unverzichtbarkeit des Urheberpersönlichkeitsrechts
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Ralph Osenberg
- Vydavateľ
- Hochsch.-Verl.
- Vydavateľ
- 1985
- ISBN10
- 3810765651
- ISBN13
- 9783810765659
- Kategórie
- Spoločenské vedy
- Anotácia
- Ist der freie oder angestellte Urheber zum Verzicht auf sein Namens- und sein Urheberpersönlichkeitsrecht berechtigt? Sind Ghostwriterverträge, ist der vertragliche Verzicht auf das Nennungsrecht bei Presse, Film und Fernsehen rechtswirksam? Diese Arbeit untersucht das faktische und rechtliche Spannungsverhältnis zwischen dem prinzipiellen gesetzlichen Verzichtsverbot einerseits und den praktischen Bedürfnissen und der Vertragspraxis andererseits, auch in Bezug auf einzelne urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse: Veröffentlichungsrecht, Rückruf, Änderungs- und Entstellungsverbot, Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Die gesetzliche und die vertragliche Rechtslage wird unter Berücksichtigung der Gebräuche der Branchen differenziert dargestellt. Die Lösungen der Konflikte orientieren sich am Prinzip eines angemessenen Interessenausgleichs.