Recht, Rechtswissenschaft und Juristen im Werk Heinrich Heines
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Geliebt hat er die Rechtswissenschaft nicht, persönlichkeitsprägend ist sie für ihn nicht geworden, und auch sein Werk ist letztlich durch sie nicht entscheidend geprägt worden. Und doch wird, wenn von „Dichterjuristen“ die Rede ist, der Name Heinrich Heines stets als einer der ersten fallen. Immerhin wurde er an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen, einer der renommiertesten seiner Zeit, durch den bekannten Rechtshistoriker Gustav Hugo zum Doktor beider Rechte promoviert. So finden sich denn in seinem Werk zahlreiche Passagen - auch solche größeren Umfangs -, die den Autor als Juristen ausweisen. Sie betreffen zum einen Rechtsfragen selbst, zum anderen Fragen, deren Behandlung den studierten Juristen erkennen lassen. Die vorliegende, mit einer umfangreichen Einleitung von Thomas Vormbaum versehene Textsammlung gibt die wichtigsten dieser Textpassagen mit Erläuterungen wieder.