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Gestaltungsvorgaben und -optionen des Gesetzgebers bei der Übertragung, Festlegung und Ausgestaltung von Online-Angeboten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

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Viac o knihe

Seit mehr als einem Jahrzehnt dauert die Diskussion um die zulässige Ausgestaltung von Online-Angeboten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten an. Die mediale Wahrnehmung, aber auch die politische Debatte konzentrieren sich seit vielen Jahren vor allem auf die gerichtliche Auseinandersetzung über die „tagesschau-App“, bei der sich um die Auslegung des Verbots von presseähnlichen Angeboten ohne Sendungsbezug bei Telemedien gestritten wird. Mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt zum 1. Mai 2019 angesichts des seit Jahren ausgetragenen Streits zwischen den Rundfunkanstalten und Zeitungsverlegern auch eine Konkretisierung des Verbots der Presseähnlichkeit von Telemedienangeboten in Kraft. Ursprung der seit dem Jahr 2009 bestehenden ausdifferenzierten und restriktiven Regelungen für öffentlich-rechtliche Online-Angebote mit Einführung eines Drei-Stufen-Test-Verfahrens für Telemedienangebote war jedoch der „Beilhifekompromiss“ zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem „Beihilfekompromiss“ hatte sich die Bundesregierung zur Umsetzung von der Europäischen Kommission geforderter Maßnahmen zur Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags in Bezug auf Online-Angebote verpflichtet, um die Einleitung eines förmlichen Beihilfeprüfverfahrens abzuwenden. Im Zuge dessen hat der Gesetzgeber in seiner Begründung zum 12., aber auch zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf die verpflichtenden Vorgaben der Europäischen Kommission und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum dogmatischen Verständnis der Rundfunkfreiheit abgestellt, ohne diese Maßgaben anhand von unions- und verfassungsrechtlichen Bestimmungen allerdings eingehender zu überprüfen und näher zu erläutern. Vor diesem Hintergrund geht der Autor der Frage nach und untersucht grundlegend, in welchem Maße unions- und verfassungsrechtliche Vorgaben die Normierung des Ordnungsrahmens bei der Übertragung, Festlegung und Ausgestaltung der Regelungen für Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch den Gesetzgeber bestimmen. Bisher geltende Begriffs- und Ordnungsvorstellungen müssen mit Voranschreiten der medialen Konvergenz in Frage gestellt und modifiziert werden. Hierbei geht es um das Aufzeigen von Gestaltungsvorgaben und -optionen des Gesetzgebers bei der aufgrund des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages bewirkten Änderung der einfachgesetzlichen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags in Bezug auf öffentlich-rechtliche Online-Angebote.

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2019

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