Bilanzpolizei ante portas
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Auch Österreich hat nun die Rechnungslegungskontrolle (Enforcement oder auch „Bilanzpolizei“) eingeführt. Die Abschlüsse und andere börsenrechtlich vorgeschriebene Informationen österreichischer börsennotierter Unternehmen werden ab dem Jahr 2014 nicht nur der Prüfung durch den Abschlussprüfer, sondern auch der Kontrolle durch die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (ÖPR) unterliegen. Die Broschüre gibt kurz und bündig Antworten auf zahlreiche Fragen zu diesem Thema: Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Rechnungslegungskontrolle? Wer führt sie aus und wer zahlt dafür? Welche IFRS-Regeln sind nach internationalen Erfahrungen (vor allem aus Deutschland) besonders schwer umzusetzen? Wie kann man Beanstandungen seitens der Prüfstelle hinsichtlich der Anwendung der IFRS vermeiden? Wie läuft eine Prüfung ab und was ist dabei zu beachten? Wie können sich Unternehmen vorbereiten?