Die Gruppenfreistellungsverordnungen im aktuellen und kommenden EG-Kartellrecht
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Viac o knihe
Die Gruppenfreistellungsverordnungen (GVOen) sind sekundäres EG-Kartellrecht. Sie beruhen auf der Ermächtigung des Art. 81 Abs.3 EG und regeln abstrakt-generell die Freistellung ganzer Gruppen von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen von dem Verbot des Art.81 Abs.1 EG. Dazu beschreiben sie bestimmte, anhand des Vertragstyps definierte Vereinbarungen, deren Auswirkungen trotz ihres wettbewerbsbeschränkenden Charakters gesamtwirtschaftlich positiv zu beurteilen sind. Das europäische Kartellrecht ist momentan im Wandel begriffen. Seit 1995 hat die Kommission drei grosse Reformen in die Wege geleitet, welche die Anwendung des Art.81 Abs.1 EG betreffen. Zunächst wurde im Dezember 1999 eine neue, einheitliche GVO für Vertikalvereinbarungen nebst Leitlinien erlassen. Im November 2000 folgte der Erlass neugefasster Horizontal-GVOen für Spezialisierungs- bzw. Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen. Diese werden seit Januar 2001 ergänzt durch die Leitlinien für typische Formen horizontaler Zusammenarbeit. Parallel dazu betreibt die Kommission die Überarbeitung der Verfahrensregeln der VO Nr. 17/62, wozu sie im September 2000 einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Durchführung der in den Art. 81 und 82 EG-Vertrag niedergelegten Wettbewerbsregeln vorgelegt hat. Dieser Vorschlag beinhaltet insbesondere die Ablösung des bisher im europäischen Kartellrecht geltenden Genehmigungssystems durch ein System der Legalausnahme. Ziel der Autorin ist es, die Auswirkungen dieses Reformvorschlags für eine „neue“ Verordnung Nr. 17/62 auf die systematische Stellung und Funktion der GVOen zu untersuchen. Ein weiteres Ziel besteht darin, die Vor- und Nachteile eines stärker wirtschaftlich ausgerichteten Verordnungstyps, wie er mit den seit 1999 neu erlassenen GVOen eingeführt worden ist, herauszuarbeiten. Untersucht werden soll schliesslich, welche Folgen sich aus dem Zusammenspiel der seit 1999 erlassenen GVOen und der vorgeschlagenen Reform der Verordnung Nr. 17/62 für die Anwendung der GVOen, insbesondere unter dem Aspekt der Rechtssicherheit, ergeben werden.