Die Vereinbarkeit insolvenzbedingter Lösungsklauseln mit dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters
Autori
Viac o knihe
Insolvenzbedingte Lösungsklauseln und das Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters stehen sich in der Praxis meist unvereinbar gegenüber. Insolvenzbedingte Lösungsklauseln sind Vereinbarungen, die einem Vertragspartner in der Insolvenz des anderen die Lösung vom Vertrag ermöglichen. Kommt es zur Lösung von einem gegenseitigen beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Vertrag, so verliert der Insolvenzverwalter das von § 103 InsO eingeräumte Recht, die Vertragserfüllung wählen zu können. Oliver Socher untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters einerseits sowie dem Schutzinteresse des Gläubigers andererseits. Der Autor zeigt, dass Lösungsklauseln – trotz des § 119 InsO – grundsätzlich wirksam sind und kommt zu dem Ergebnis, dass die zwar grundsätzlich wirksamen Lösungsklauseln im Sinne der Parteien einschränkend ausgelegt werden müssen und nur dann ausgeübt werden können, wenn eine weitere Vertragsbindung für den Gläubiger unzumutbar ist.