Auslandseinsatz der Bundeswehr
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Viac o knihe
Spätestens seit dem Out-of-Area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 sind friedenserhaltende und friedensschaffende Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Vereinten Nationen durch Artikel 24 Abs. 2 GG als legitimiert anzusehen. Unklarheit herrscht aber weiterhin über parlaments- sowie völkerrechtliche Voraussetzungen und Einzelheiten. Anhand der bisherigen Staatspraxis schildert der Autor die rechtliche und faktische Handhabung der Einsätze durch Bundesregierung, Bundestag, Vereinte Nationen, NATO und WEU. Besonderes Augenmerk widmet er der völkerrechtlichen Rechtfertigung eines Einsatzes auf der Grundlage der VN-Charta, die durch die Figur der „humanitären Intervention“ bei schwersten Menschenrechtsverletzungen eine systemimmanente Ergänzung erfährt. Zur rechtlichen Implementierung der Auslandseinsätze empfiehlt Martin Limpert verfassungspolitisch die Verabschiedung eines Verwendungsgesetzes für die Bundeswehr, das den konkreten parlamentarischen Mitwirkungsanteil zugunsten dieser originären Domäne der Exekutive zurücknimmt, indem es die Einsatzvoraussetzungen abstrakt-generell regelt. Das Geleitwort des früheren Bundesministers der Verteidigung und Vorsitzenden des Rechtsausschusses des 14. Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rupert Scholz, weist auf den engen Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Sicherheit hin. Es fordert „eine Sicherheit“, die eine verstärkte Heranziehung der Bundeswehr zu innerstaatlichen Sicherungsaufgaben beinhaltet. Dies erscheint angesichts der terroristischen Gefahren, wie sie signifikant am 11. September 2001 zum Ausdruck gekommen sind, dringend geboten.