Die actio libera in causa nach dem Rechtsprechungswandel des Bundesgerichtshofs
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Nachdem die Rechtsfigur der actio libera in causa in den letzten Jahrzehnten zunehmend in die Diskussion geraten war, änderte sich 1996 die Rechtsprechung: Der 4. Senat des BGH setzte gewissermaßen einen Paukenschlag, indem er ausführte, dass jedenfalls bei Delikten wie §§ 315c, 316 StGB und § 21 StVG die Grundsätze der a. l. i. c. nicht anwendbar seien. Die so entstandene Rechtslage ist Gegenstand dieser Untersuchung. Nach einer kurzen Darstellung der geschichtlichen Entwicklung wird neben dem bisherigen Diskussionsstand zur vorsätzlichen und fahrlässigen a. l. i. c. die Entscheidung des BGH analysiert. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die a. l. i. c. de lege lata nicht nur für die vom BGH angesprochenen verhaltensgebundenen Delikte, sondern generell nicht strafbar ist, de lege ferenda jedoch in § 20 StGB gesetzlich verankert werden sollte.
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Die actio libera in causa nach dem Rechtsprechungswandel des Bundesgerichtshofs, Dorothee Sydow
- Jazyk
- Rok vydania
- 2002
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- Titul
- Die actio libera in causa nach dem Rechtsprechungswandel des Bundesgerichtshofs
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Dorothee Sydow
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 2002
- ISBN10
- 3631393105
- ISBN13
- 9783631393109
- Séria
- Schriften zum Strafrecht und Strafprozessrecht
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Nachdem die Rechtsfigur der actio libera in causa in den letzten Jahrzehnten zunehmend in die Diskussion geraten war, änderte sich 1996 die Rechtsprechung: Der 4. Senat des BGH setzte gewissermaßen einen Paukenschlag, indem er ausführte, dass jedenfalls bei Delikten wie §§ 315c, 316 StGB und § 21 StVG die Grundsätze der a. l. i. c. nicht anwendbar seien. Die so entstandene Rechtslage ist Gegenstand dieser Untersuchung. Nach einer kurzen Darstellung der geschichtlichen Entwicklung wird neben dem bisherigen Diskussionsstand zur vorsätzlichen und fahrlässigen a. l. i. c. die Entscheidung des BGH analysiert. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die a. l. i. c. de lege lata nicht nur für die vom BGH angesprochenen verhaltensgebundenen Delikte, sondern generell nicht strafbar ist, de lege ferenda jedoch in § 20 StGB gesetzlich verankert werden sollte.