Karl Polak
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Unter besonderer Berücksichtigung der historischen Rahmenbedingungen zeichnet die Untersuchung Leben und Wirken eines der bedeutendsten deutschen Juristen des zwanzigsten Jahrhunderts nach. Im Mittelpunkt der Forschungen steht eine umfassende Auswertung des bis 1990 geheimen SED-Parteiarchivs. So bietet diese Biographie zugleich aufschlußreiche Einblicke in die Machtzentrale ostdeutscher Politik während einer der aufregendsten Epochen deutscher Geschichte. 1933 als Jude aus Deutschland ins sowjetische Exil getrieben, beginnt Polak seine Laufbahn 1946 in Berlin als Leiter der KPD-Abteilung für Justiz. Seine Weichenstellungen sichern in den entscheidenden Aufbaujahren die justizpolitische Überlegenheit der KPD/SED. Zugleich zieht er in seinem wissenschaftlichen Werk aus marxistischer Sicht die Lehren aus der Katastrophe des Nationalsozialismus. Überragende Bedeutung erlangen seine staatstheoretischen Arbeiten bei seinem Entwurf der ersten DDR-Verfassung. Als rechtspolitischer Berater Ulbrichts liefert er mit seiner Rechtskonzeption in den fünfziger Jahren das theoretische Korsett für die Gestaltung der Rechtswissenschaft nach Ulbrichts Bedürfnissen. Beispielhaft hierfür steht 1958 die Babelsberger Konferenz, deren Ergebnisse Polak mit unerbittlicher Besessenheit durchsetzt. 1960 belohnt Ulbricht Polaks Treue, indem er ihn zum Mitglied des Staatsrates ernennt, dessen Konzeption Polak bereits vier Jahre zuvor entwickelt hatte. Als Polak 1963 stirbt, verliert die DDR ihren einflußreichsten, aber auch umstrittensten Rechtsgestalter.