Gerichtlicher Rechtsschutz und Kontrolldichte in der EG-Fusionskontrolle
Autori
Parametre
Viac o knihe
Auf Grundlage der EG-Fusionskontrollverordnung – VO Nr. 4064/89 – vollzieht die Kommission unmittelbar EG-Recht. Die Ausgestaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes wird dabei von immer größerer Bedeutung sein. Der Rechtsschutz wird umfassend verstanden, in dem sowohl die Reichtweite des subjektiven Rechtsschutzes als auch die gerichtliche Prüfungskompetenz, die sogenannte Kontrolldichte, Gegenstand der Untersuchung ist. Gerichtlicher Rechtsschutz für die an einem Fusionskontrollverfahren Beteiligten ist über die Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EGV und die Untätigkeitsklage nach Art. 232 EGV zu gewähren. Es ist eine gruppenspezifische Betrachtungsweise geboten, die sich an den anerkannten Betroffenen in der Fusionskontrolle orientiert. Mit der Zubilligung individueller Rechte ist ein Kontrollmaßstab angezeigt, der die Kontrolldichte nicht auf eine Vertretbarkeitsprüfung zurücknimmt.
Nákup knihy
Gerichtlicher Rechtsschutz und Kontrolldichte in der EG-Fusionskontrolle, Holger Kröninger
- Jazyk
- Rok vydania
- 2001
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
Navrhnúť zmenu
- Titul
- Gerichtlicher Rechtsschutz und Kontrolldichte in der EG-Fusionskontrolle
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Holger Kröninger
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 2001
- ISBN10
- 3631383983
- ISBN13
- 9783631383988
- Séria
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Auf Grundlage der EG-Fusionskontrollverordnung – VO Nr. 4064/89 – vollzieht die Kommission unmittelbar EG-Recht. Die Ausgestaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes wird dabei von immer größerer Bedeutung sein. Der Rechtsschutz wird umfassend verstanden, in dem sowohl die Reichtweite des subjektiven Rechtsschutzes als auch die gerichtliche Prüfungskompetenz, die sogenannte Kontrolldichte, Gegenstand der Untersuchung ist. Gerichtlicher Rechtsschutz für die an einem Fusionskontrollverfahren Beteiligten ist über die Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EGV und die Untätigkeitsklage nach Art. 232 EGV zu gewähren. Es ist eine gruppenspezifische Betrachtungsweise geboten, die sich an den anerkannten Betroffenen in der Fusionskontrolle orientiert. Mit der Zubilligung individueller Rechte ist ein Kontrollmaßstab angezeigt, der die Kontrolldichte nicht auf eine Vertretbarkeitsprüfung zurücknimmt.