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Die Arbeit untersucht die Fragen, die eine Spaltung nach dem Umwandlungsgesetz im Bereich des Individualarbeitsrechts aufwirft. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, daß bei der Übertragung von Betrieben oder Betriebsteilen im Rahmen der Spaltung grundsätzlich § 613a BGB Anwendung findet. § 323 Abs. 2 UmwG ermöglicht es den Betriebsparteien jedoch, Arbeitsverhältnisse, die sich nicht eindeutig einem bestimmten Betrieb oder Betriebsteil zuordnen lassen, durch Festlegung im Interessenausgleich einem Rechtsträger zuzuweisen. In haftungsrechtlicher Hinsicht sind die Arbeitnehmer weitgehend gesichert, weil neben § 613a Abs. 2 BGB die allgemeinen Gläubigerschutzvorschriften des Umwandlungsgesetzes Anwendung finden. Im Bereich des Kündigungsschutzes enthält das Umwandlungsgesetz Sonderregelungen zum Schutz der Arbeitnehmer.
Nákup knihy
Die Auswirkungen der Spaltung auf die Rechte der Arbeitnehmer, Sabine Freytag
- Jazyk
- Rok vydania
- 2001
Doručenie
Platobné metódy
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- Titul
- Die Auswirkungen der Spaltung auf die Rechte der Arbeitnehmer
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Sabine Freytag
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 2001
- ISBN10
- 3631368143
- ISBN13
- 9783631368145
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Die Arbeit untersucht die Fragen, die eine Spaltung nach dem Umwandlungsgesetz im Bereich des Individualarbeitsrechts aufwirft. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, daß bei der Übertragung von Betrieben oder Betriebsteilen im Rahmen der Spaltung grundsätzlich § 613a BGB Anwendung findet. § 323 Abs. 2 UmwG ermöglicht es den Betriebsparteien jedoch, Arbeitsverhältnisse, die sich nicht eindeutig einem bestimmten Betrieb oder Betriebsteil zuordnen lassen, durch Festlegung im Interessenausgleich einem Rechtsträger zuzuweisen. In haftungsrechtlicher Hinsicht sind die Arbeitnehmer weitgehend gesichert, weil neben § 613a Abs. 2 BGB die allgemeinen Gläubigerschutzvorschriften des Umwandlungsgesetzes Anwendung finden. Im Bereich des Kündigungsschutzes enthält das Umwandlungsgesetz Sonderregelungen zum Schutz der Arbeitnehmer.