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Verfassungs- und völkerrechtliche Probleme der Rechtsgrundlagen von EUROPOL
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Am 1.7.1999 hat das Europäische Polizeiamt (EUROPOL) in Den Haag seine Tätigkeit aufgenommen. Die vorliegende Arbeit stellt zunächst den diesem (vorläufigen) Endpunkt vorausgehenden Entwicklungsprozess aus der Perspektive der Bundesrepublik Deutschland dar, um dann die deutschen Implementierungsgesetze im Zusammenhang mit EUROPOL auf ihre formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Abschließend werden die völkerrechtlichen und verfassungsprozessualen Konsequenzen aus den gefundenen Ergebnissen der Verfassungswidrigkeit des EUROPOL-Gesetzes und des EUROPOL-Auslegungsprotokollgesetzes aufgezeigt sowie ein Ausblick auf die zukünftige Tätigkeit von EUROPOL gegeben.
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2000
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