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Die Vertragsstrafe in einem europäischen Privatrecht

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Innerhalb der Europäischen Union nehmen die Tendenzen zur Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet des Privatrechts zu. Dabei stellt sich die Frage nach einheitlichen Regelungen in besonderem Maße auf dem Gebiet des Vertragsrechts. Mit der Zunahme internationaler Verträge ist auch die Bedeutung von Strafabreden stark gestiegen. Indem sie die Konsequenzen eines Vertragsbruchs bereits im Vertrag selbst regeln, eignen sie sich als Gestaltungsmittel insbesondere in komplexen Vertragsgebilden und damit in internationalen Verträgen. Die besondere Bedeutung von Strafabreden in der internationalen Vertragspraxis wird von Berichten internationaler Arbeitsgruppen bestätigt. Auch bereits bestehende supranationale Regelungen oder Regelungsvorschläge wie die „Principles of European Contract Law“ der „Lando-Kommission“ (1995) und die „Unidroit Principles of International Commercial Contracts“ (1994) enthalten Bestimmungen bezüglich vertraglicher Strafabreden oder Schadenspauschalierungen. Isabel Steltmann untersucht die unterschiedlichen Gestaltungen des Instituts der Vertragsstrafe beziehungsweise ihrer entsprechenden Erscheinungsformen in den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen. Der Rechtsvergleich wird dabei unter dem Blickwinkel einer eventuellen Vereinheitlichung der Bestimmungen über Strafabreden auf dem Gebiet der Europäischen Union vorgenommen. Um eine fundierte Analyse von Bedürfnis, Möglichkeiten und Grenzen einer Rechtsvereinheitlichung zu gewährleisten, greift die Autorin auf die vier europäischen Rechtsfamilien zurück und untersucht je eine Rechtsordnung repräsentativ. Deutschland ist als Vertreter der germanischen, Frankreich als Vertreter der romanischen, England als Vertreter der angelsächsischen und Schweden als Vertreter der skandinavischen oder nordischen Rechtsfamilie gewählt worden.

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2000

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