Rechtszuordnung und Gründerhaftung in der Vor-GmbH
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Viac o knihe
Bei der Gründung einer GmbH besteht in der Praxis regelmäßig schon vor dem Stichtag der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ein wirtschaftliches Bedürfnis, für die in Gründung befindliche Gesellschaft bestimmte Geschäfte zu tä-tigen. Es stellt sich dann die in Rechtsprechung und Lehre höchst strittige Kardinal-frage, ob und inwieweit die Gründer für die in diesem Stadium begründeten Gesell-schaftsverbindlichkeiten mit ihrem Privatvermögen einzustehen haben. Seit einem Grundlagenurteil aus dem Jahr 1997 geht der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) auf der Grundlage einer neuen Konzeption der Gründerhaftung davon aus, daß GmbH-Gründer sowohl für rechtsgeschäftlich begründete als auch für gesetzliche Verbindlichkeiten einer GmbH-Vorgesellschaft anteilig im Wege einer Innenhaftung persönlich haften. Als Folge dieses neuen Haftungskonzepts ist in Schrifttum und Rechtsprechung eine lebhafte Diskussion entbrannt, deren Ende und gefestigte Beurteilung bislang nicht in Sicht ist. Anliegen der vorliegenden Arbeit ist es, das vom BGH nun favorisierte Haftungs-konzept kritisch auf seine Stichhaltigkeit und Praxistauglichkeit hin zu überprüfen. In diesem Zusammenhang setzt sich der Autor u. a. mit dem Problem der Sicherung der Kapitalgrundlage im Eintragungszeitpunkt auseinander. Daneben werden Fra-gestellungen aus den miteinander verwobenen Problemkreisen „Rechtszuordnung in der werdenden GmbH“, „Verhältnis zwischen Vorgesellschaft und eingetragener Gesellschaft“, „Eigenhaftung der Vorgesellschaft“ sowie „Umfang von Geschäftsfüh-rungsbefugnis und Vertretungsmacht der Vorgesellschafts-Geschäftsführer“ umfas-send behandelt. Abschließend wird die in Deutschland und Österreich gesetzlich geregelte „Handelndenhaftung“ näher erörtert und deren heutige Existenzberechtigung mit Blick auf ihre historischen Normzwecke kritisch hinterfragt.