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Der Einfluß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auf die ZPO
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In den letzten Jahren ist eine zunehmende Auseinandersetzung der deutschen Gerichte mit der Menschenrechtskonvention (MRK) spürbar. Damit nimmt auch der Einfluß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EuGMR) zu. Die Arbeit zeigt anhand der Rechtsprechung des EuGMR auf, inwieweit das Zivilprozeßrecht mit der Konvention vereinbar ist und welche Möglichkeiten dem Zivilrichter zur Verfügung stehen, um bei der Anwendung zivilprozessualer Normen die Anforderungen der konventionsrechtlichen Garantien sicherzustellen. Es wird allerdings auch deutlich, auf welche Grenzen er hierbei stößt. Mittelpunkt sind die Garantien des Art. 6 MRK und ihre Einflußnahme auf das zivilprozessuale Verfahren, jedoch wurden auch die aus den materiellen Konventionsrechten resultierenden prozessualen Konsequenzen berücksichtigt.
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Der Einfluß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auf die ZPO, Simone Matthei
- Jazyk
- Rok vydania
- 2000
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- Titul
- Der Einfluß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auf die ZPO
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Simone Matthei
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 2000
- ISBN10
- 3631356382
- ISBN13
- 9783631356388
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- In den letzten Jahren ist eine zunehmende Auseinandersetzung der deutschen Gerichte mit der Menschenrechtskonvention (MRK) spürbar. Damit nimmt auch der Einfluß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EuGMR) zu. Die Arbeit zeigt anhand der Rechtsprechung des EuGMR auf, inwieweit das Zivilprozeßrecht mit der Konvention vereinbar ist und welche Möglichkeiten dem Zivilrichter zur Verfügung stehen, um bei der Anwendung zivilprozessualer Normen die Anforderungen der konventionsrechtlichen Garantien sicherzustellen. Es wird allerdings auch deutlich, auf welche Grenzen er hierbei stößt. Mittelpunkt sind die Garantien des Art. 6 MRK und ihre Einflußnahme auf das zivilprozessuale Verfahren, jedoch wurden auch die aus den materiellen Konventionsrechten resultierenden prozessualen Konsequenzen berücksichtigt.