Die Rechtswissenschaft als empirische Sozialwissenschaft
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Im neuesten Band der „Forschungen aus Staat und Recht“ finden sich die Geleitworte von Günther Winkler zu den bedeutendsten Vertretern einer sozialempirischen, teleologischen Staatsrechtslehre vor 1938. Zugleich bietet sein Vorwort einen umfassenden Überblick über die historische und gesellschaftspolitische Entwicklung dieses methodischen Ansatzes. Wie der Autor in seinem Vorwort schreibt, scheint „die Trennung der soziologischen von der juristischen Methode. gemäß der wissenschaftstheoretischen Ideologie der Trennung des Sollens vom Sein noch immer eine methodologische Notwendigkeit zu sein“, weshalb er die „sozialempirische, teleologische“ Richtung der Staatsrechtswissenschaft mit diesem Band wieder in Erinnerung ruft. Die Lektüre soll „die rechtstheoretische und methodologische Diskussion neu beleben und zu einer empirisch- rationalen Standortbestimmung des Staatsrechtsdenkens führen, die auch den Anforderungen der realen Vielfalt des Staatsrechtes gerecht wird“.