Der Schutz der unternehmerischen Geheimnissphäre im Kartellbeschwerdeverfahren
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Viac o knihe
Technische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, welche den Mitkonkurrenten auf dem Markt nicht zur Verfügung stehen, machen den eigentlichen Wert eines Unternehmens aus. Die Geheimnisinhaber sind daher bestrebt, diese Geheimnisse um jeden Preis geheimzuhalten. Hierdurch wird aber die Tätigkeit der Kartellbehörden behindert, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf deren Kenntnis angewiesen sind. Dieser Interessengegensatz, der seine Fortsetzung im Kartellbeschwerdeverfahren findet, kann neben dem Beschwerdeführer und der Kartellbehörde ggfs. Auch Dritte (Beigeladene bzw. auskunftspflichtige Unternehmen) betreffen. Ausgehend von sechs beispielhaften Fällen werden die verschiedenen Aspekte dieses Interessengegensatzes dargestellt und einer Lösung zugeführt.