Menschenrechte und die Politik multilateraler Finanzinstitute
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Die Arbeit untersucht, ob und in welchem Umfang multilaterale Finanzinstitute wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und andere regionale Entwicklungsbanken rechtlich an die Menschenrechte gebunden sind. Diese Frage ist insbesondere für die Möglichkeiten der Einflußnahme im Rahmen der Kreditvergabetätigkeit dieser Institute von Bedeutung. Die Satzungen der meisten Finanzinstitute enthalten zwar ein Verbot, sich nicht in die politischen Angelegenheiten ihrer Mitgliedstaaten einzumischen. Die Satzungsziele und die Praxis bei der Kreditvergabe zur Durchsetzung von Reformen in den Mitgliedstaaten, zum Beispiel durch die Forderung nach «Good Governance», zeigen jedoch, daß die Finanzinstitute nicht per se durch ihre Gründungssatzungen gehindert sind, den Menschenrechten Rechnung zu tragen. Unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten läuft die gegenwärtige Entwicklung auf eine formlose Neuauslegung der Satzungen im Wege «Späterer Praxis» hinaus.
Nákup knihy
Menschenrechte und die Politik multilateraler Finanzinstitute, Ulrike Suchsland Maser
- Jazyk
- Rok vydania
- 1999
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Menschenrechte und die Politik multilateraler Finanzinstitute
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Ulrike Suchsland Maser
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 1999
- ISBN10
- 3631351844
- ISBN13
- 9783631351840
- Séria
- Studien zum öffentlichen Recht, Völker- und Europarecht
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Die Arbeit untersucht, ob und in welchem Umfang multilaterale Finanzinstitute wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und andere regionale Entwicklungsbanken rechtlich an die Menschenrechte gebunden sind. Diese Frage ist insbesondere für die Möglichkeiten der Einflußnahme im Rahmen der Kreditvergabetätigkeit dieser Institute von Bedeutung. Die Satzungen der meisten Finanzinstitute enthalten zwar ein Verbot, sich nicht in die politischen Angelegenheiten ihrer Mitgliedstaaten einzumischen. Die Satzungsziele und die Praxis bei der Kreditvergabe zur Durchsetzung von Reformen in den Mitgliedstaaten, zum Beispiel durch die Forderung nach «Good Governance», zeigen jedoch, daß die Finanzinstitute nicht per se durch ihre Gründungssatzungen gehindert sind, den Menschenrechten Rechnung zu tragen. Unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten läuft die gegenwärtige Entwicklung auf eine formlose Neuauslegung der Satzungen im Wege «Späterer Praxis» hinaus.