Grenzkontrollgesetz
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Viac o knihe
Das Grenzkontrollgesetz 1969, BGB1 1969/423, nahm erstmals eine Regelung hinsichtlich der Eröffnung oder Schließung von Grenzübergängen, deren Kennzeichnung, der Festsetzung der Zeit und des Umfangs des Grenzübertritts und der Befugnisse der Grenzkontrollorgane vor. Durch den europäischen Einigungsprozeß, insbesondere mit dem EU-Beitritt Österreichs am 1. Jänner 1995 und der Unterzeichnung des Schengener Durchführungsübereinkommens, SDÜ, wurde eine Neuregelung des Grenzkontrollrechtes erforderlich. Wesentliche Neuerungen durch das SDÜ sind u. a.: - Die Binnengrenzen dürfen grundsätzlich an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. - Die Außengrenzen dürfen grundsätzlich nur an den Grenzübergangsstellen und während der festgesetzten Verkehrsstunden überschritten werden. - Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, das unbefugte Überschreiten der Außengrenzen außerhalb der zugelassenen Grenzübergangsstellen mit Sanktionen zu belegen. - Reisende auf Flügen von und in Drittländer sowie das von ihnen mitgeführte Gepäck sind einer Kontrolle zu unterziehen; die Vertragsparteien haben die dafür erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Autoren, der Polizeijurist Dr. Rudolf Keplinger und Dr. Michael Juritsch vom Bundesministerium für Inneres, haben dem Gesetzestext neben Erläuterungen der Regierungsvorlage und dem Ausschußbericht einen umfangreichen Anmerkungsapparat angefügt, der die Arbeit mit dem Grenzkontrollgesetz erleichtert. Das Buch bietet einen umfassenden Überblick über die Rechtslage im Zusammenhang mit der Grenzkontrolle.