Die Haftung der Staaten für Privatpersonen nach Völkerrecht
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Viac o knihe
Die durch die heutigen globalen Entwicklungen verschärften grenzüberschreitenden und internationalen Ordnungs- und Regelungsaufgaben bleiben schwerpunktmäßig in der nationalen und kooperativen Verantwortung der Staaten. Zur Struktur internationalisierter Regelungs- und Verwaltungsaufgaben der Staaten gehört eine grundlegend veränderte Stellung von Privatpersonen, seien es Einzelpersonen oder Unternehmen. Diese Dimension an tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen ist von der ILC im Rahmen der beiden Kodifikationsprojekte über die Staatenverantwortlichkeit für Völkerrechtsverletzungen und über die Staatenhaftung aus völkerrechtlich nicht verbotenen Tätigkeiten nicht hinreichend berücksichtigt worden. Je mehr sich diese Projekte dem Abschluß nähern, desto deutlicher zeigt sich, daß keines einen tragfähigen Ansatz aufweist, der die tatsächliche Rechtslage erfaßt und für Anpassungen an die sich rasch entwickelnden Materien, insbesondere im Bereich des Umweltvölkerrechts, offen bleibt. Die wichtigste Haftungsart, die Haftung für mangelnde »due diligence«, findet weder im ILC-Projekt der Staatenverantwortlichkeit noch in demjenigen der Staatenhaftung ohne Verantwortlichkeit ihren gesicherten Platz. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit der Völkerrechtstheorie und den Kodifikationsprojekten der ILC setzt sich Joachim Wolf mit der Staatenpraxis auseinander. Wesentliches Ergebnis der untersuchten Bereiche - vom herkömmlichen Fremdenrecht, über seine Weiterentwicklung im Flüchtlingsrecht und in den Menschenrechtskonventionen, dem Schutz ausländischer Diplomaten und Missionen, der völkerrechtlich verbotenen Gewaltanwendung durch Privatpersonen, bis hin zum grenzüberschreitenden und internationalen Umweltschutz - ist die Herausbildung einzelner Haftungsregeln, die von den materiellen Grundregeln der betreffenden Materie geprägt sind.