Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 (CISG)
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Der Autor untersucht die Verkäuferpflichten und die Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht (CISG). Die Arbeit wendet sich an Juristen, aber auch an Kaufleute, die mit Norwegen geschäftlich zu tun haben. Norwegen hat als einziger unter mittlerweile über 40 Vertragsstaaten das CISG nicht per Vertragsgesetz in das norwegische Recht übernommen, sondern es transformiert. Das CISG ist systematisch und inhaltlich umgestaltet worden. Die Umsetzungsweise führt zu Widersprüchen und hier sogenannten Auslegungssperren in Fragen, die von Wissenschaft und Praxis noch nicht abschließend entschieden wurden, in Norwegen aber wegen der gesetzlichen Ausgestaltung einer weiteren Auslegung nicht mehr zugänglich sind. Im Anschluß an den Vergleich wird der norwegische Weg einer eingehenden Überprüfung unterzogen.
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Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 (CISG), Daniel Kötz
- Jazyk
- Rok vydania
- 1997
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- Titul
- Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 (CISG)
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Daniel Kötz
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 1997
- ISBN10
- 3631314310
- ISBN13
- 9783631314319
- Séria
- Internationalrechtliche Studien
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Der Autor untersucht die Verkäuferpflichten und die Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht (CISG). Die Arbeit wendet sich an Juristen, aber auch an Kaufleute, die mit Norwegen geschäftlich zu tun haben. Norwegen hat als einziger unter mittlerweile über 40 Vertragsstaaten das CISG nicht per Vertragsgesetz in das norwegische Recht übernommen, sondern es transformiert. Das CISG ist systematisch und inhaltlich umgestaltet worden. Die Umsetzungsweise führt zu Widersprüchen und hier sogenannten Auslegungssperren in Fragen, die von Wissenschaft und Praxis noch nicht abschließend entschieden wurden, in Norwegen aber wegen der gesetzlichen Ausgestaltung einer weiteren Auslegung nicht mehr zugänglich sind. Im Anschluß an den Vergleich wird der norwegische Weg einer eingehenden Überprüfung unterzogen.