Die steuerliche Abgrenzung zwischen typischen und atypischen stillen Gesellschaften
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Viac o knihe
Die stille Gesellschaft ist eine der ältesten Formen kaufmännischer Betätigung. Die denkbaren Ausgestaltungen stiller Beteiligungen werden im Steuerrecht unterteilt in mitunternehmerschaftsgebundene atypische und mitunternehmerfreie typische stille Gesellschaften. Die Annahme einer Mitunternehmerschaft hängt nach einhelliger Meinung vom Vorhandensein der Grundmerkmale Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko ab. Es gibt allerdings weder eindeutige Qualifikations- und Abgrenzungsmethoden noch besteht Klarheit über notwendige Mindestausprägungen der Grundmerkmale bzw. ihrer Kriterien. Der Verfasser hat die Entwicklung der über 50-jährigen höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung zum Mitunternehmerbegriff - getrennt nach möglichen Qualifikationsmethoden - analysiert und bietet so ein umfassendes Nachschlagewerk für alle in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschiedenen Kombinationen der Grundmerkmale und der Ausprägung ihrer Kriterien. Gleichzeitig werden die Unterschiede zwischen der Auslegung des Mitunternehmerbegriffes in Urteilen zur stillen Gesellschaft und Urteilen zu anderen Gesellschaftsformen getrennt für die einzelnen Qualifikationsmethoden herausgearbeitet. Auf Grundlage der sich bei dieser Untersuchung ergebenden Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten entwickelt der Verfasser sowohl de lege lata als auch de lege ferenda ein widerspruchsfreies System der Qualifikationen des Mitunternehmers: Die einzig sachgerechte Qualifikationsmethode zur Abgrenzung des Mitunternehmerbegriffs ist die synthetische Qualifikationsmethode, die das Vorliegen beider Grundmerkmale (Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko) in einer Mindestausprägung verlangt. Allerdings ist hierbei die teilweise Kompensation eines nur schwach ausgeprägten Grundmerkmals durch die starke Ausprägung des anderen Grundmerkmals nicht ausgeschlossen. Jedoch ist eine eindeutige Klassifizierung der Untergrenzen der Grundmerkmale für den Fall der etwa gleichstark ausgeprägten Grundmerkmale und der Kompensation des einen durch das andere Grundmerkmal nötig. Diese Untergrenzen werden in der vorliegenden Arbeit herausgearbeitet und graphisch veranschaulicht.