Aufrufe zum Ungehorsam und § 111 StGB
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Viac o knihe
Der Tatbestand der «Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten» ( 111 StGB) ist in den letzten Jahren von der Rechtspraxis vor allem in solchen Sachverhalten herangezogen worden, in denen Bürger im Protest gegen eine bestimmte staatliche Politik zu demonstrativem Widerstand oder Verweigerung aufgerufen haben. Bei der Bewertung dieser «Aufrufe zum Ungehorsam» als strafrechtswidriges Verhalten ist ein hier festzustellender grundrechtlicher Einfluß regelmäßig außer acht gelassen worden. Unter Berücksichtigung eines insoweit exemplarischen Spannungsverhältnisses von Straf- und Verfassungsrecht versucht die Studie eine Interpretation des 111 StGB, die den notwendigen Begrenzungen durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit Rechnung trägt. Auch wird die Frage behandelt, ob Grundrechte - speziell Art. 5 I GG - unmittelbar als strafrechtliche Rechtfertigungsgründe herangezogen werden können, was der Verfasser in Ausnahmekonstellationen bejaht.