Die Lenkung der Strafjustiz durch die SED-Staats- und Parteiführung der DDR am Beispiel der Aktion Rose
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In der ersten Hälfte der fünfziger Jahre fanden in der DDR etliche Polizei- und Justizmaßnahmen statt, zu denen auch die Aktion Rose zählt. Ziel war es, die Mittelstandsenteignung mit dem Instrument des Strafrechts voranzutreiben. Anhand der Aktion Rose wird die staatlich gelenkte Strafjustiz als ein Mechanismus unterschiedlichster Faktoren herausgearbeitet. Dabei werden Juristenausbildung, dienstliche Anleitung, politische Führung sowie die gelenkte Rechtsetzung und Lehre analysiert. Ferner werden die maßgeblichen Wirtschaftsstrafgesetze, denen auch in Rehabilitierungsverfahren eine bedeutende Stellung zukommt, unter allen Aspekten aufgearbeitet. Daneben werden die relevanten Fragen der strafrechtlichen Verjährung und die Rechtsbeugungsproblematik erörtert.
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Die Lenkung der Strafjustiz durch die SED-Staats- und Parteiführung der DDR am Beispiel der Aktion Rose, Klaus Müller
- Jazyk
- Rok vydania
- 1995
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2021 2022 2023
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- Titul
- Die Lenkung der Strafjustiz durch die SED-Staats- und Parteiführung der DDR am Beispiel der Aktion Rose
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Klaus Müller
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 1995
- ISBN10
- 3631484925
- ISBN13
- 9783631484920
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- In der ersten Hälfte der fünfziger Jahre fanden in der DDR etliche Polizei- und Justizmaßnahmen statt, zu denen auch die Aktion Rose zählt. Ziel war es, die Mittelstandsenteignung mit dem Instrument des Strafrechts voranzutreiben. Anhand der Aktion Rose wird die staatlich gelenkte Strafjustiz als ein Mechanismus unterschiedlichster Faktoren herausgearbeitet. Dabei werden Juristenausbildung, dienstliche Anleitung, politische Führung sowie die gelenkte Rechtsetzung und Lehre analysiert. Ferner werden die maßgeblichen Wirtschaftsstrafgesetze, denen auch in Rehabilitierungsverfahren eine bedeutende Stellung zukommt, unter allen Aspekten aufgearbeitet. Daneben werden die relevanten Fragen der strafrechtlichen Verjährung und die Rechtsbeugungsproblematik erörtert.