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Zur Abgrenzung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten am Beispiel des Lebensmittelrechts
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Die materielle Abgrenzung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist schon seit langem umstritten. Am Beispiel des Lebensmittelrechts geht der Autor der Frage nach, nach welchen Kriterien der Gesetzgeber Gesetzesverstöße als Straftaten und nach welchen Kriterien er sie als Ordnungswidrigkeiten eingeordnet hat. Weitergehend wird untersucht, wann eine Kriminalisierung von Rechtsbrüchen geboten ist, wann verboten und wann dem Gesetzgeber ein Beurteilungsspielraum bei der Einordnung zusteht.
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1993
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