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Volksrichterausbildung in Sachsen 1945 - 1950
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In der Nachkriegszeit wurde in der Sowjetischen Besatzungszone eine Juristenausbildung ins Leben gerufen, die mit dem traditionellen Universitätsstudium brach und neue Maßstäbe setzte. Innerhalb weniger Monate wurden juristische Laien zu Volksrichtern ausgebildet und in der Praxis als Richter oder Staatsanwälte eingesetzt. Die vorliegende Studie stellt die erste Arbeit dar, die die Durchführung der Volksrichterlehrgänge am Beispiel Sachsens eingehend untersucht. Lehrprogramme sowie die Zusammensetzung der Lehrgangsteilnehmer und der Dozentenschaft werden ebenso dargestellt wie die politische Zielsetzung der SED und der Sowjetischen Besatzungsmacht. Eine Auswahl von Erinnerungsberichten von Zeitzeugen reichert die Studie an.
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1993
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