Die Anwesenheitsprämie
Autori
Parametre
Viac o knihe
Die Frage der Zulässigkeit der Kürzung von Anwesenheitsprämien im Falle von Fehlzeiten hat in der Vergangenheit die unterschiedlichsten Antworten erfahren. Die Studie versucht einen neuen Ansatz, indem sie sich zunächst mit den Begriffen des «Entgelts» und des «fortzuzahlenden Entgelts» auseinandersetzt. «Fortzuzahlendes Entgelt» - z. B. im Krankheitsfall - ist kein Entgelt im Wortsinne, sondern eine Art Versicherungsleistung. Auch die Prämie ist nicht primär «Entgelt», sondern ein «Bonus». Aus dem Gesetzeswortlaut läßt sich daher für die Frage der Zulässigkeit ihrer Kürzung nichts ableiten. Der versicherungsrechtliche Ansatz des Autors läßt weiterhin Schlüsse auf die Schutzzweckwidrigkeit oder -konformität der Prämienkürzung im Hinblick auf die Gehaltsfortzahlungsvorschriften zu.
Nákup knihy
Die Anwesenheitsprämie, Matthias Welte
- Jazyk
- Rok vydania
- 1993
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
Navrhnúť zmenu
- Titul
- Die Anwesenheitsprämie
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Matthias Welte
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 1993
- ISBN10
- 363146438X
- ISBN13
- 9783631464380
- Séria
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Die Frage der Zulässigkeit der Kürzung von Anwesenheitsprämien im Falle von Fehlzeiten hat in der Vergangenheit die unterschiedlichsten Antworten erfahren. Die Studie versucht einen neuen Ansatz, indem sie sich zunächst mit den Begriffen des «Entgelts» und des «fortzuzahlenden Entgelts» auseinandersetzt. «Fortzuzahlendes Entgelt» - z. B. im Krankheitsfall - ist kein Entgelt im Wortsinne, sondern eine Art Versicherungsleistung. Auch die Prämie ist nicht primär «Entgelt», sondern ein «Bonus». Aus dem Gesetzeswortlaut läßt sich daher für die Frage der Zulässigkeit ihrer Kürzung nichts ableiten. Der versicherungsrechtliche Ansatz des Autors läßt weiterhin Schlüsse auf die Schutzzweckwidrigkeit oder -konformität der Prämienkürzung im Hinblick auf die Gehaltsfortzahlungsvorschriften zu.