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Die leitenden Angestellten zwischen Sprecherausschuss und Betriebsrat
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Am 1.1.1989 ist das Sprecherausschußgesetz in Kraft getreten, das die gesetzliche Anerkennung der Sprecherausschüsse als Interessenvertretung der leitenden Angestellten mit sich brachte. Es führte zu einer Neustrukturierung des bisher bipolar aufgebauten Betriebsverfassungsrechts in ein dreipoliges Kräfteverhältnis. Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit den dadurch entstandenen Konfliktfeldern zwischen den beiden Arbeitnehmervertretungen. Zum einen berührt die jetzt positive Abgrenzung des Personenkreises der leitenden Angestellten beide Vertretungen. Zum andern hatten bzw. haben die Betriebsräte teils unmittelbare, teils mittelbare sich auf die leitenden Angestellten erstreckende Kompetenzen.
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1993
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