Tradition und Fortentwicklung im Recht
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Die 3. Festschrift für Ulrich von Lübtow (1900-1995), der 1948 an die Freie Universität Berlin berufen wurde. Aus dem Inhalt: I. Rechtsgeschichte und Römisches Recht (Manfred Harder: Der Paragraph. Hans-Peter Benöhr: Unterbeschäftigung in Athen. Wolfgang Waldstein: Aequitas und summum ius. Gerhard Radke: Die Grenzen von Tag, Monat und Jahr vor Caesars Reform in Rom; ein Beitrag zur Rechtsordnung der Zeitbegriffe im Wandel. Arnold Kränzlein: Statuswechsel nach der lex Irnitana. Herbert Hausmaninger: Celsus gegen Proculus. Andreas Wacke: Die letztwillige Befreiung von Mitgiftrückgabeversprechen; zur Entwicklung des Testierrechts über die dos. Hans Ankum: Papinians Lehre zum legatum per praeceptionem.) - II. Recht in seiner geschichtlichen Fortentwicklung und rechtspolitischen Dimension (Wieslaw Litewski: Römische Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit nach der polnischen Zivilprozeßordnung von 1964. Arwed Blomeyer: Fragen des römischen Rechts bei Charles Dumoulin. Gunter Wesener: Zur Erbenhaftung in historischer Sicht. Theo Mayer-Maly: Der Schatz im Neuen Testament und in Goethes Faust. Klaus Slapnicar: Das Anrecht; die von Lübtow'sche Begriffsbildung als Erklärungsmodell für das Anwartschaftsrecht. Holger Heinbuch: Der Erwerb von Grundstücken auf dem Gebiet der ehemaligen DDR; der aktuelle Stand nach dem Einigungsvertrag. Heinz Peter Moritz: Ein „rechtsfreier Innenraum“ der Familie? Werner Thieme: Die Freiheit der freien Berufe. Bemerkungen zur Weiterbildung für Ärzte. Klaus Adomeit: Beitrag zur Vorgeschichte der Neugründung des Landes Brandenburg im Jahre 1990; bericht über die Tätigkeit als Leiter des Ressorts Justiz in der Bezirksverwaltungsbehörde Frankfurt/Oder in der Zeit vom 11. Juli bis 9. Oktober 1990.) - III. Erbrecht (Ernst Wolf: Das Erbrecht des noch nicht geborenen Kindes. Karl-Heinz Gursky: Zur Rechsnatur des Erbschaftsanspruchs für die allgemeine Güterzuordnung; Gegenstände, Früchte und Surrogation beim Erbschaftserwerb. Wolfram Wrabetz: Auslegungsbedürftige Bezugsrechtsregelungen in der Lebensversicherung bei Auflösung der Ehe. Manfred Skibbe: Gesamtrechtsnachfolge in das Mietverhältnis. Erich Burkart: Das eigenhändige Testament nach § 2247 BGB - Seine Problematik und seine Zukunft. Olaf Werner: Die benigna interpretatio des § 2084 BGB. Kurt Kuchinke: Beeinträchtigende Anordnungen des an seine Verfügungen gebundenen Erblassers. Fritz und Gudrun Sturm: Zur Ausgleichung beim Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB. Gerhard Otte: Ist § 2325 Abs. 32. Halbsatz BGB wirklich verfassungswidrig? Wolfgang Reimann: Der Urkundsnotar als Testamentsvollstrecker. Manfred Wolf: Schutz der Nachlaßgläubiger bei auflösend bedingter Voll- und Vorerbschaft.).