![](/images/blank-book/blank-book.1920.jpg)
Parametre
Viac o knihe
Der Abschluß eines Entherrschungsvertrages zwischen dem herrschenden Unternehmen und der abhängigen Gesellschaft ist ein in der Praxis gebräuchliches Instrument zum Ausschluß von Abhängigkeit im Sinne des 17 AktG. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich im besonderen mit den dabei auftretenden aktienrechtlichen Problemen. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Herausarbeitung der Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Entherrschungsvertrages. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die an seine inhaltliche Ausgestaltung zu stellenden Anforderungen sowie die Aspekte der Mindestvertragsdauer und der Sicherung der Vertragserfüllung erörtert. Weitere Schwerpunkte betreffen die Organzuständigkeiten bei Abschluß eines Entherrschungsvertrages sowie die Konsequenzen eines Entherrschungsvertrages für die Rechnungslegung.
Nákup knihy
Der Entherrschungsvertrag im Aktienrecht, Jürgen Götz
- Jazyk
- Rok vydania
- 1991
Doručenie
Platobné metódy
Navrhnúť zmenu
- Titul
- Der Entherrschungsvertrag im Aktienrecht
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Jürgen Götz
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 1991
- ISBN10
- 3631442947
- ISBN13
- 9783631442944
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Der Abschluß eines Entherrschungsvertrages zwischen dem herrschenden Unternehmen und der abhängigen Gesellschaft ist ein in der Praxis gebräuchliches Instrument zum Ausschluß von Abhängigkeit im Sinne des 17 AktG. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich im besonderen mit den dabei auftretenden aktienrechtlichen Problemen. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Herausarbeitung der Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Entherrschungsvertrages. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die an seine inhaltliche Ausgestaltung zu stellenden Anforderungen sowie die Aspekte der Mindestvertragsdauer und der Sicherung der Vertragserfüllung erörtert. Weitere Schwerpunkte betreffen die Organzuständigkeiten bei Abschluß eines Entherrschungsvertrages sowie die Konsequenzen eines Entherrschungsvertrages für die Rechnungslegung.