Die Entstehung der allgemeinen Vertragsschluss-Vorschriften im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861
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Im Rahmen der Kodifikationsbestrebungen des Rechts im 19. Jahrhundert hat das ADHGB zwei Gesichter: Unter juristischen wie politischen Gesichtspunkten ist es Höhepunkt und Schlußpunkt einer Entwicklung; zugleich stellt es einen in die Zukunft weisenden Meilenstein für die Entwicklung von BGB und HGB im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts dar. Am Beispiel der Vertragsschluß-Vorschriften werden die politischen, rechtstheoretischen und rechtstechnischen Aspekte der Gesetzesentwicklung aufgezeigt. Anhand der unterschiedlichen Faktoren Form, Inhalt und Konsens werden die im Laufe der Zeit sich wandelnden Auffassungen vom Vertragsbegriff dargestellt. Dabei finden Regelungen des preußischen ALR von 1794 ebenso Beachtung wie die mittelalterliche Versprechenslehre des Hugo Grotius oder römisch-rechtliche Einflüsse.