Vis attractiva contractus: Ausstrahlungswirkung von Verträgen im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht
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Welche sachliche und personale Reichweite haben Verträge im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht? Simon Horn untersucht diese Frage auf der Grundlage der EuGH-Rechtsprechung zum Vertragsgerichtsstand des Art. 7 Brüssel Ia-VO. Dabei beobachtet er eine vis attractiva contractus , d. h. eine Ausstrahlungswirkung von Verträgen auf den außervertraglichen Bereich. Diese Erkenntnis bildet den Ausgangspunkt einer umfassenden Studie, in deren Verlauf Horn die Auswirkungen seiner Hypothese von der Existenz einer vis attractiva contractus auf das Internationale Privatrecht und die Sondervorschriften für Verbraucher- und Individualarbeitsverträge untersucht. Seine Kritik der vis attractiva contractus mündet in ein Plädoyer für die Rückkehr zu einem funktional-relativen Vertragsbegriff, zu dessen näherer Ausgestaltung er konkrete Vorschläge unterbreitet.
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Vis attractiva contractus: Ausstrahlungswirkung von Verträgen im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht, Simon Horn
- Jazyk
- Rok vydania
- 2023
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Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Vis attractiva contractus: Ausstrahlungswirkung von Verträgen im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Simon Horn
- Vydavateľ
- Mohr Siebeck
- Rok vydania
- 2023
- ISBN10
- 3161622065
- ISBN13
- 9783161622069
- Séria
- Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Welche sachliche und personale Reichweite haben Verträge im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht? Simon Horn untersucht diese Frage auf der Grundlage der EuGH-Rechtsprechung zum Vertragsgerichtsstand des Art. 7 Brüssel Ia-VO. Dabei beobachtet er eine vis attractiva contractus , d. h. eine Ausstrahlungswirkung von Verträgen auf den außervertraglichen Bereich. Diese Erkenntnis bildet den Ausgangspunkt einer umfassenden Studie, in deren Verlauf Horn die Auswirkungen seiner Hypothese von der Existenz einer vis attractiva contractus auf das Internationale Privatrecht und die Sondervorschriften für Verbraucher- und Individualarbeitsverträge untersucht. Seine Kritik der vis attractiva contractus mündet in ein Plädoyer für die Rückkehr zu einem funktional-relativen Vertragsbegriff, zu dessen näherer Ausgestaltung er konkrete Vorschläge unterbreitet.