Modellbildung bei den drei Typen von Medizinischen Versorgungszentren unter Gesichtspunkten der Property Rights-Theorie
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Viac o knihe
In dieser Monografie von Fabian Renger und Attila Czirfusz geht es um einen Teilbereich aus dem mittlerweile weiten Feld der Institutionsökonomik: Die Property Rights-Theorie oder auf Deutsch übersetzt: Die Theorie der Verfügungsrechte. Dies in dem Sinne wie sich Änderungen in der Konzentration dieser Verfügungsrechte auf Unternehmen auswirken. Medizinische Versorgungszentren sind auch Unternehmen und auf diesen liegt von unternehmenstechnischer Seite der Fokus dieses Buches. Es gilt die Frage zu beantworten wie sich die Konzentration der Property Rights auf das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) auswirkt. Aus früheren Publikationen der beiden Autoren ist bekannt, dass es grundsätzlich drei verschiedene Typen von Medizinischen Versorgungszentren gibt. Über die betriebswirtschaftliche M3ethode der Modellentwicklung wird mithilfe des Wissens über die Property Rights-Theorie gezielt nach Optimierungsformen für das Day-to-day-Business im Medizinischen Versorgungszentrum gesucht. Verfügungsrechte lassen sich z. B. in vier Einzelrechte gruppieren. Dies ist (1) das Recht, eine Ressourcen zu nutzen (Ius usus), (2) das Recht, sich die Erträge (z. B. Zinsen; Ernte aus Landnutzung) aus der Nutzung einer Ressource anzueignen (Ius usus frucutus), (3), das Recht, eine Ressource in ihrer Form, Substanz oder Örtlichkeit zu verändern (Ius abusus), und schließlich (4) das Recht, die Ressource und damit das Bündel der an ihr bestehenden Verfügungsrechte ganz (z. B. durch Verkauf, Schenkung, Erbe) oder teilweise (z. B. Miete, Leasing, Pacht) anderen zu überlassen (Ius successionis). Sind diese Rechte auf eine Person konzentriert, ist sie der Eigentümer der entsprechenden Ressource und darf diese allein, aber nicht uneingeschränkt nutzen, da die konkreten Property Rights mit anderen übergeordneten Verfügungsrechten verknüpft sind. Im Zusammenhang mit den drei Oberbereichen „Strategie“, „Finanzen“ und „Personal“ kommen die Verfügungsrechte in Spiel, z. B. mit den Fragen „Wer hat was zu sagen?“ und „Wer weiß über was Bescheid?“; Dadurch werden im MVZ die Anzahl der Einflusspersonen wichtig und mit welchem Grad der Verfügungsmacht sie ausgestattet sind. Schließlich die Ergebnisse, die das MVZ erzielt; nicht nur im finanziellen Sinne zu sehen, sondern in einer erfolgreichen Behandlung der Patienten oder auch in Bereichen, die die Mitarbeiterzufriedenheit betreffen. Über die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten der drei MVZ Typen ist es möglich, diese den Property Rights mit unterschiedlicher Konzentration zuzuordnen, so dass sich ein Gesamtbild ergibt: So ist also das usuelle MVZ/ Personengesellschaft eher mit konzentrierten Property Rights ausgestattet, während beim usuellem MVZ/ Kapitalgesellschaft schon eher verdünnte Verfügungsrechte vorliegen.