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Der Autor geht der Fragestellung nach, ob sich die Wertung des im Schadensersatzrecht beheimateten Bereicherungsverbotes auch auf vertragliche Erfüllungsansprüche anwenden lässt. Hierfür analysiert er die inhaltliche Schnittmenge von Vorschriften des Vertragsrechts, welche über eine Anrechnung die ungerechtfertigte Bereicherung einer Partei über das vertraglich vorgegebene Maß hinaus verhindern sollen. Sodann werden die methodischen Grundlagen für eine gesamtanaloge Anwendung dieser Vorschriften ausgelotet. Im zweiten Teil seiner Untersuchung setzt sich der Verfasser kritisch mit dem praktischen Nutzen eines bereicherungsrechtlichen Korrektivs auseinander. Hierfür werden bekannte Rechtsprobleme aus dem Kauf-, Werk- und Mietvertragsrecht herangezogen. Der Autor weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahr hin, dass Wertungen des Gesetzgebers durch eine extensive Anwendung des Bereicherungsverbotes erodieren könnten.
Nákup knihy
Das Bereicherungsverbot im Vertragsrecht, Patrick Wersin
- Jazyk
- Rok vydania
- 2019
Doručenie
Platobné metódy
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- Titul
- Das Bereicherungsverbot im Vertragsrecht
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Patrick Wersin
- Vydavateľ
- Peter Lang
- Vydavateľ
- 2019
- ISBN10
- 3631794711
- ISBN13
- 9783631794715
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Der Autor geht der Fragestellung nach, ob sich die Wertung des im Schadensersatzrecht beheimateten Bereicherungsverbotes auch auf vertragliche Erfüllungsansprüche anwenden lässt. Hierfür analysiert er die inhaltliche Schnittmenge von Vorschriften des Vertragsrechts, welche über eine Anrechnung die ungerechtfertigte Bereicherung einer Partei über das vertraglich vorgegebene Maß hinaus verhindern sollen. Sodann werden die methodischen Grundlagen für eine gesamtanaloge Anwendung dieser Vorschriften ausgelotet. Im zweiten Teil seiner Untersuchung setzt sich der Verfasser kritisch mit dem praktischen Nutzen eines bereicherungsrechtlichen Korrektivs auseinander. Hierfür werden bekannte Rechtsprobleme aus dem Kauf-, Werk- und Mietvertragsrecht herangezogen. Der Autor weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahr hin, dass Wertungen des Gesetzgebers durch eine extensive Anwendung des Bereicherungsverbotes erodieren könnten.