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Die Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle

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Im Bereich des Datenschutzes existiert ein komplexes Gefüge aus diversen Stellen auf europäischer und mitgliedstaatlicher (Bund und Länder) Ebene, deren zentrale Aufgabe ist, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu kontrollieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken. Dieses Kontrollstellengefüge wird im Zuge der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) neu geordnet. Dabei stellt sich erneut die Frage, wie unabhängig die jeweiligen Kontrollorgane des Datenschutzes ausgestaltet sein müssen, beziehungsweise dürfen, um einerseits einen ausreichend sicheren Schutz für die von Datenverarbeitung betroffenen Personen zu liefern und andererseits die gegebenenfalls notwendige Legitimität zu gewährleisten. Unabhängigkeit ist im Datenschutz zugleich zentrales Grundprinzip und bedeutende Voraussetzung für jede Art von Kontrolle, die auf einen effektiven Grundrechtsschutz gerichtet ist. Selbst wenn ausdrücklich eine völlig unabhängige Kontrolle postuliert wird, bestehen dabei immer verschiedene Betrachtungsebenen, auf denen die Fragen, gegenüber wem und in welchem Maß diese Unabhängigkeit bestehen, beantwortet werden müssen. Bei der Untersuchung dieser Fragestellungen setzt der Verfasser angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Prinzips der Unabhängigkeit für jede Kontrolltätigkeit auf eine bereichsübergreifende Betrachtung sowohl der Fremdkontrolle durch Datenschutzkontrollbehörden als auch der Eigenkontrolle durch betriebliche/behördliche Datenschutzbeauftragte. Auf der Basis verfassungs- und europarechtstheoretischer Überlegungen werden Reform-/Anpassungsbedarfen hinsichtlich der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen identifiziert und Anforderungen an die Umsetzung in der Unternehmens- und Behördenpraxis benannt.

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2019

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