Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG
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Viac o knihe
Top-aktuell: Die Neuregelung des Verlustabzugs bei Körperschaften. Seit seiner Einführung als Nachfolgeregelung der „Mantelkaufregelung“ (§ 8 Abs. 4 KStG) war und ist der § 8c KStG ein Themendauerbrenner und eine Herausforderung für die gestaltende Beratung. Zuletzt im Fokus standen dabei unter anderem der quotale Verlustuntergang und die „Sanierungsklausel“, die nach dem Beschluss der EU-Kommission unter die Beihilferegelung fiel. Nach den Urteilen des EuGH und des BVerfG hob der Gesetzgeber mit dem UStAVermG die zwischenzeitliche Suspendierung der Sanierungsklausel auf und strich die Regelungen zum quotalen Verlustuntergang. Vor Erscheinen des Körperschaftsteuerkommentars geht Hackemann in diesem Sonderdruck auf die Neuregelung, deren Rechtsfolgen und die Folgen in der Beraterpraxis ein. Konkrete Handlungsempfehlungen zeigen z. B. unter anderem auf, wie in Fragen des Anteilserwerbs und der Anteilsveräußerung Verluste nachträglich geltend gemacht werden können. Der systematische Aufbau sowie zahlreiche erläuternde Beispiele machen das Werk zu einem unverzichtbaren Wegweiser durch das Labyrinth des Verlustabzugs nach § 8c KStG. Inhalt: A. Allgemeine Erläuterungen zu § 8c KStG I. Gesetzesentwicklung II. Reglung und Zweck des § 8c KStG III. Verhältnis zu anderen Vorschriften IV. Verfassungsmäßigkeit des § 8c KStG V. Verhältnis des § 8c KStG zum Unionsrecht VI. Zeitlicher Anwendungsbereich des § 8c KStG VII. Sachlicher Anwendungsbereich des § 8c KStG VIII. Aufbau des § 8c KStG IX. Objektive Beweislast und Mitwirkungspflichten B. Tatbestandsvoraussetzungen des § 8c Abs. 1 KStG I. Tatbestand II. Übertragungsgegenstand III. Übertragungsvorgang IV Zeitpunkt des Erwerbs V. Unmittelbare Übertragungen VI. Mittelbare Übertragungen VII. Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 Satz 4 KStG) VIII. Erwerber IX. Vergleichbare Sachverhalte X. Übertragung innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums XI. Überschreiten der Schädlichkeitsgrenze C. Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 KStG I. Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG II. Vollständiger Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG III. Kein Verlustuntergang in Höhe der stillen Reserven (§ 8c Abs. 1 Satz 5-8 KStG) IV Umfang des Verlustuntergangs V. Von § 8c Abs. 1 KStG nicht erfasste Verluste VI. Kein Ausgleichsanspruch der Mitgesellschafter VII. Verfahrensrechtliche Umsetzung des Verlustuntergangs nach § 8c Abs. 1 KStG D. Tatbestandsvoraussetzungen des § 8c Abs. 1a KStG I. Überblick II. Sanierungszweck III Beteiligungserwerb IV Ausschluss des Sanierungsprivilegs (§ 8c Abs. 1a Satz 4 KStG) E. Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1a KStG I. Unbeachtlichkeit des Beteiligungserwerbs II. Verfahrensrechtliche Umsetzung F. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG und unionsrechtliches Beihilferecht I. Beschluss der Kommission vom 26.1.2011 und Nichtigkeitserklärung durch den EuGH mit Urteilen vom 28.6.2018 II. Die beihilferechtliche Thematik III. Folgerungen für die Praxis G. § 8c Abs. 2 KStG und §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG
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