Quick Fixes für EU-Lieferungen
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Um die Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden EU-Warenlieferungen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen treten ab 1.1.2020 die sogenannten Quick fixes in Kraft. Damit gelten für EU-Lieferungen andere Vorschriften als bisher. Der Umsatzsteuer-Experte Rüdiger Weimann erläutert in diesem Buch kompetent und verständlich, wie sich Unternehmen auf die Neuerungen vorbereiten und diese korrekt umsetzen. Inhalte: Vorbereitung der Umstellung durch Sofortmaßnahmen („Quick fixes„) Korrekte Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gewinnt an Bedeutung Zusammenfassende Meldung wird zur materiellen Voraussetzung der EU-Lieferungen Endlich mehr Rechtssicherheit in Abholfällen Gleichschaltung des Nachweises einer EU-Lieferung in allen Mitgliedstaaten Neuregelung der Lagergeschäfte Vorläufig „aussortiert“: der „zertifizierte Steuerpflichtige"
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Quick Fixes für EU-Lieferungen, Rüdiger Weimann
- Jazyk
- Rok vydania
- 2019
Doručenie
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2021 2022 2023
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- Titul
- Quick Fixes für EU-Lieferungen
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Rüdiger Weimann
- Vydavateľ
- Haufe Group
- Rok vydania
- 2019
- ISBN10
- 3648134337
- ISBN13
- 9783648134337
- Kategórie
- Právnická literatúra
- Anotácia
- Um die Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden EU-Warenlieferungen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen treten ab 1.1.2020 die sogenannten Quick fixes in Kraft. Damit gelten für EU-Lieferungen andere Vorschriften als bisher. Der Umsatzsteuer-Experte Rüdiger Weimann erläutert in diesem Buch kompetent und verständlich, wie sich Unternehmen auf die Neuerungen vorbereiten und diese korrekt umsetzen. Inhalte: Vorbereitung der Umstellung durch Sofortmaßnahmen („Quick fixes„) Korrekte Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gewinnt an Bedeutung Zusammenfassende Meldung wird zur materiellen Voraussetzung der EU-Lieferungen Endlich mehr Rechtssicherheit in Abholfällen Gleichschaltung des Nachweises einer EU-Lieferung in allen Mitgliedstaaten Neuregelung der Lagergeschäfte Vorläufig „aussortiert“: der „zertifizierte Steuerpflichtige"