Die Reform des belgischen Mobiliarkreditsicherungsrechts
eine rechtsvergleichende Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der Registerpublizität
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Am 1. Januar 2018 ist in Belgien ein Gesetz in Kraft getreten, das das belgische Mobiliarkreditsicherungsrechts grundlegend ändert und modernisiert. Dieses Buch setzt sich zum einen mit den verschiedenen Etappen des Gesetzgebungsprozesses und dem Wandel des gesetzlichen Systems auseinander. Zum anderen werden die neuen Regelungen aus rechtsvergleichender Perspektive betrachtet. Dabei wird insbesondere das Registrierungssystem in den Fokus gerückt und ein Vergleich mit internationalen Vorbildern und Modellgesetzen angestellt. Letztendlich wird die Frage beantwortet, ob das belgische Reformgesetz seiner hauptsächlichen Inspirationsquelle, Art. 9 UCC, gerecht wird und ob es selbst als Vorbild für Reformen – wie der belgische Gesetzgeber hofft – tauglich ist.
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Die Reform des belgischen Mobiliarkreditsicherungsrechts, Annalena Scholl
- Jazyk
- Rok vydania
- 2018
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- Titul
- Die Reform des belgischen Mobiliarkreditsicherungsrechts
- Podtitul
- eine rechtsvergleichende Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der Registerpublizität
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Annalena Scholl
- Vydavateľ
- Würzburg University Press
- Vydavateľ
- 2018
- ISBN10
- 3958260829
- ISBN13
- 9783958260825
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Am 1. Januar 2018 ist in Belgien ein Gesetz in Kraft getreten, das das belgische Mobiliarkreditsicherungsrechts grundlegend ändert und modernisiert. Dieses Buch setzt sich zum einen mit den verschiedenen Etappen des Gesetzgebungsprozesses und dem Wandel des gesetzlichen Systems auseinander. Zum anderen werden die neuen Regelungen aus rechtsvergleichender Perspektive betrachtet. Dabei wird insbesondere das Registrierungssystem in den Fokus gerückt und ein Vergleich mit internationalen Vorbildern und Modellgesetzen angestellt. Letztendlich wird die Frage beantwortet, ob das belgische Reformgesetz seiner hauptsächlichen Inspirationsquelle, Art. 9 UCC, gerecht wird und ob es selbst als Vorbild für Reformen – wie der belgische Gesetzgeber hofft – tauglich ist.