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Grenzen des horizontalen Informationsaustausches im deutschen und europäischen Kartellrecht

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Der Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern ist ein kartellrechtlich hoch relevanter Tatbestand. Im Falle eines Verstoßes gegen geltendes Kartellrecht durch horizontalen Informationsaustausch wird dieser von den Kartellbehörden empfindlich bebußt. Die Grenzen eines kartellrechtlich erlaubten Austausches sind jedoch nach deutschem und europäischem Kartellrecht nicht zwingend identisch. Die vorliegende Arbeit untersucht den Informationsaustausch aus unternehmerischer Perspektive. Dabei wird vor dem Hintergrund von Compliance-Überlegungen die Sichtweise angelegt, wie ein Kartellrechtsverstoß durch einen horizontalen Informationsaustausch vermieden werden kann. Im Rahmen der Untersuchung wird eine speziell entwickelte wettbewerbsschützende Auslegung angewandt, mit deren Hilfe die Grenzen aufgezeigt werden, die unternehmensseitig nicht überschritten werden dürfen, wenn ein Kartellrechtsverstoß durch horizontalen Informationsaustausch vermieden werden soll. Die Ergebnisse der Arbeit werden abschließend in einem Prüfungsschema und einer praktischen „Do’s and Don’ts“-Liste zum Informationsaustausch zusammengefasst.

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2018

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