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Der Status des leitenden Angestellten im Rahmen des gesetzlichen Kündigungsschutzes

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Die Gruppe der Arbeitnehmer, die in der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung als leitende Angestellte bezeichnet wird, nimmt eine Sonderrolle im Rahmen des gesetzlichen Kündigungsschutzes ein. Dies liegt zum einen daran, dass der Begriff des leitenden Angestellten in unterschiedlichen Arbeitsgesetzen aufgegriffen, jedoch nicht einheitlich definiert wird. Demzufolge bereitet die Abgrenzung leitender und nicht leitender Angestellter Schwierigkeiten im Hinblick auf die Anwendung einzelner Gesetzesnormen. Die Einordnung des Arbeitnehmers kann darüber entscheiden, ob er umfassenden Kündigungsschutz erfährt oder unter Umständen gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden muss. Auch entscheidet die Einordnung darüber, ob und in welcher Form kollektivrechtlicher Kündigungsschutz durch den Betriebsrat bzw. den Sprecherausschuss möglich ist. Neben der fehlenden Deckungsgleichheit der Begriffe liegt die besondere Rolle leitender Angestellter auch darin begründet, dass Führungskräfte in der Regel eine besondere Nähe zum Arbeitgeberlager aufweisen und sich damit die Frage stellt, ob eine vergleichbare Schutzbedürftigkeit gegeben ist. Die Arbeit untersucht die kündigungsrechtliche Stellung leitender Angestellter nach dem KSchG, BetrVG sowie dem SprAuG. Neben kündigungsrechtlichen Besonderheiten wird insbesondere das Beendigungsinstrument des Auflösungsantrages untersucht. Weiterer Gegenstand der Untersuchung ist die Anwendung des KSchG auf Führungskräfte, die als Geschäftsführer einer GmbH zugleich eine Organfunktion innehaben. Sodann wird auf Fragestellungen im Zusammenhang mit dem kollektivrechtlichen Kündigungsschutz leitender Angestellter eingegangen.

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