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Das angezeigte Werk ist in erster Auflage 1996 erschienen. Seither ist eine Fülle von Literatur und Rechtsprechung ergangen. Auch der Gesetzgeber ist nicht untätig geblieben (s. z. B. Art. 406a ff. OR). Bei der Neubearbeitung konnte es daher in verschiedenen Bereichen nicht bei blossen Anpassungen bleiben. Vieles musste neu bedacht, Verschiedenes neu gefasst werden. Dabei wurde überall und fast durchwegs mit Erfolg versucht, den Umfang der ersten Auflage zu wahren. Neu eingefügt in den ersten Band wurden § 29 (clausula rebus sic stantibus) und die §§ 30-33 (Bereicherungsrecht). Gegenstand der Ausführungen bildet zwar ausschliesslich das schweizerische Recht. Trotzdem wird über weite Strecken auf ausländische Rechtsordnungen sowie dazu ergangene Literatur und Rechtsprechung hingewiesen, dies insbesondere in Bereichen, in denen im schweizerischen Recht einschlägige Regeln fehlen und daher Richterrecht zu schaffen ist (Art. 1 Abs. 2 ZGB). So wird beispielsweise die Rechtsgeschäftslehre unter Einbezug des BGB, in dem das Rechtsgeschäft eingehend geregelt ist (§§ 104-185), behandelt.
Nákup knihy
Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, Alfred Koller
- Jazyk
- Rok vydania
- 2006
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- Titul
- Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Alfred Koller
- Vydavateľ
- Stämpfli
- Rok vydania
- 2006
- ISBN10
- 3727294841
- ISBN13
- 9783727294846
- Kategórie
- Právnická literatúra
- Anotácia
- Das angezeigte Werk ist in erster Auflage 1996 erschienen. Seither ist eine Fülle von Literatur und Rechtsprechung ergangen. Auch der Gesetzgeber ist nicht untätig geblieben (s. z. B. Art. 406a ff. OR). Bei der Neubearbeitung konnte es daher in verschiedenen Bereichen nicht bei blossen Anpassungen bleiben. Vieles musste neu bedacht, Verschiedenes neu gefasst werden. Dabei wurde überall und fast durchwegs mit Erfolg versucht, den Umfang der ersten Auflage zu wahren. Neu eingefügt in den ersten Band wurden § 29 (clausula rebus sic stantibus) und die §§ 30-33 (Bereicherungsrecht). Gegenstand der Ausführungen bildet zwar ausschliesslich das schweizerische Recht. Trotzdem wird über weite Strecken auf ausländische Rechtsordnungen sowie dazu ergangene Literatur und Rechtsprechung hingewiesen, dies insbesondere in Bereichen, in denen im schweizerischen Recht einschlägige Regeln fehlen und daher Richterrecht zu schaffen ist (Art. 1 Abs. 2 ZGB). So wird beispielsweise die Rechtsgeschäftslehre unter Einbezug des BGB, in dem das Rechtsgeschäft eingehend geregelt ist (§§ 104-185), behandelt.