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Die Fixierung eines angemessenen Kaufpreises als Gegenwert für die Übertragung eines Unternehmens ist zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses meist äußerst schwierig. Dies liegt vor allem daran, dass den Beteiligten zu diesem Termin regelmäßig nur Vergangenheitswerte vorliegen, die nur in eingeschränktem Maße Aufschluss über die gegenwärtige und künftige Situation des Unternehmens und seiner Umwelt liefern. Ein Ansatz, um Konflikte zwischen Veräußerer und Erwerber über die Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen zu vermeiden, besteht in der Vereinbarung eines bedingten Kaufpreises. Dabei wird das Entgelt für das verkaufte Unternehmen im Kontrakt nur vorläufig bestimmt. Die endgültige Bezifferung des Kaufpreises erfolgt dann jeweils später, wobei der Zeitpunkt hierfür ebenso explizit im Vertrag festzuhalten ist wie die Gründe für eine potentielle Anpassung des Entgelts. Derartige bedingte Kaufpreisabgeltungen wurden in der betriebswirtschaftlichen Literatur bisher allerdings nur rudimentär diskutiert. Der Verfasser der vorliegenden Ausführungen hat sich deshalb die Aufgabe gestellt, die in Unternehmenskaufverträgen denkbaren Regelungen zur Vereinbarung von bedingten Kaufpreisen und nachträglichen Kaufpreisanpassungen umfassend zu analysieren.
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Variable Kaufpreise bei Unternehmenskäufen, Hans-Jörg Kellner
- Jazyk
- Rok vydania
- 2017
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- Titul
- Variable Kaufpreise bei Unternehmenskäufen
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Hans-Jörg Kellner
- Vydavateľ
- epubli
- Rok vydania
- 2017
- ISBN10
- 3745005961
- ISBN13
- 9783745005967
- Kategórie
- Podnikanie a ekonómia
- Anotácia
- Die Fixierung eines angemessenen Kaufpreises als Gegenwert für die Übertragung eines Unternehmens ist zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses meist äußerst schwierig. Dies liegt vor allem daran, dass den Beteiligten zu diesem Termin regelmäßig nur Vergangenheitswerte vorliegen, die nur in eingeschränktem Maße Aufschluss über die gegenwärtige und künftige Situation des Unternehmens und seiner Umwelt liefern. Ein Ansatz, um Konflikte zwischen Veräußerer und Erwerber über die Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen zu vermeiden, besteht in der Vereinbarung eines bedingten Kaufpreises. Dabei wird das Entgelt für das verkaufte Unternehmen im Kontrakt nur vorläufig bestimmt. Die endgültige Bezifferung des Kaufpreises erfolgt dann jeweils später, wobei der Zeitpunkt hierfür ebenso explizit im Vertrag festzuhalten ist wie die Gründe für eine potentielle Anpassung des Entgelts. Derartige bedingte Kaufpreisabgeltungen wurden in der betriebswirtschaftlichen Literatur bisher allerdings nur rudimentär diskutiert. Der Verfasser der vorliegenden Ausführungen hat sich deshalb die Aufgabe gestellt, die in Unternehmenskaufverträgen denkbaren Regelungen zur Vereinbarung von bedingten Kaufpreisen und nachträglichen Kaufpreisanpassungen umfassend zu analysieren.